Honorar
Als Patient/in erhalten Sie persönlich eine Rechnung. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung, welche privat-ärztlichen Leistungen Sie erstattet bekommen.
Die Honorierung ergibt sich aus den Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
nach dem zulässigen Gebührensatz.
Zum Beispiel sind für die homöopathische Erstanamnese die Ziffer 30 und für die Folgeanamnese die Ziffer 31 vorgesehen. Zusätzlich zu diesen Ziffern gelten je nach Leistung auch die allgemeinen privat- ärztlichen Abrechnungsziffern.
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Aktuelles
In diesem Jahr -
30 Jahre Homöopathie !
Unsere Sprechzeiten zur Jahreswende:
Montag, am 23.12.24
Montag, am 30.12.24
Im neuen Jahr:
Ab Donnerstag, den 02.01.25
Ab 1. März 2025 bieten wir wieder neue Ersttermine an.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Freundliche Grüße
Ihre Dr. Virve Doering